Amtlich anerkannt
Unsere allgemein beeidigten und gerichtlich ermächtigten Fachübersetzer/-innen erstellen für Sie beglaubigte Übersetzungen.
Die Beglaubigung bestätigt, dass eine Übersetzung wortgetreu, inhaltlich richtig und vollständig durchgeführt wurde. Die Übersetzung von Dokumenten, die juristisch verbindlich sind und deren Rechtskraft erhalten werden soll, muss beglaubigt sein. Das können Urkunden, Verträge, Zeugnisse, Gutachten und andere Fachübersetzungen sein.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von allgemein beeidigten und gerichtlich ermächtigten Übersetzer/-innen angefertigt werden und sind nur mit deren Originalstempel und Unterschrift gültig. Erst dann wird das übersetzte Dokument von deutschen Behörden anerkannt.
In anderen Ländern gelten diesbezüglich jeweils eigene Gesetze. Für manche Länder muss eine deutsche Beglaubigung "überbeglaubigt" werden, damit das entsprechende Dokument von den dortigen Behörden angenommen wird.
Das Übersetzungsbüro A.C.T. kümmert sich darum, dass die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente in anderen Ländern gültig ist oder überbeglaubigt wird.
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